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Charta vom Konkordiaplatz

Die Trägerschaft bezweckt die Förderung und Umsetzung einer nachhaltigen Entwicklung unter dem Label des UNESCO Welterbes im Sinne der Charta vom Konkordiaplatz und dem darauf aufgebauten Leitbild. Die Auszeichnung als Weltnaturerbe fordert nicht nur die Erhaltung des Welterbe-Gebietes im engeren Sinn, sondern verpflichtet auch zu einer nachhaltigen Entwicklung in der alle Standortgemeinden umfassenden Region.

Der Grundstein dazu haben die Standortgemeinden 2001 mit der Unterzeichnung der Charta vom Konkordiaplatz gelegt, die eine wirtschaftliche, gesellschaftliche und ökologisch nachhaltige Entwicklung der Welterbe-Region fordert. Das Gebiet soll in seiner gesamten Vielfalt für die heutige und für die kommenden Generationen erhalten werden.

Im März 2005 wurde die Charta auch von den Erweiterungsgemeinden des Perimeters unterzeichnet: Charta vom Konkordiaplatz mit Erweiterungsgemeinden.

Welterbe-Konvention
1972 verabschiedete die Generalversammlung der UNESCO die «Konventionen zum Schutze des Kultur- und Naturerbes der Welt». Sie sollen dazu beitragen, bedeutende Kultur- und Naturobjekte zu schützen.